Angeln - Zu Gast in Bodenwöhr

Auszug aus dem Gast-Erlaubnisschein des Angelsportvereins Bodenwöhr für den Hammersee,
gemäß Art. 29 des Fischereigesetzes für Bayern

Die Angelsaison für Gastfischer ist in Bodenwöhr von:  01.März bis 30.September.

Die Erlaubnis erstreckt sich auf das Fischen mit zwei Handangeln (entweder eine Raubfisch- und eine Friedfischangel oder zwei Friedfischangeln).

  • Köderfisch und Fetzenköder sind vom 15.01. bis 15.05. verboten.
  • Hunde- und Katzenfutter sind sowohl als Köder als auch als Futter ganzjährig verboten.
  • Blinkern mit Natur- und Kunstködern, sowie Spinnfischen ist ebenfalls ganzjährig verboten.
  • Das Anfüttern ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen (max. 500 Gramm/trocken pro Angeltag).
  • Das Angeln an den Badeplätzen ist von Mai bis September verboten.
  • Karpfenangeln mit geflochtener Hauptschnur ist verboten.
  • Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. Bei Benutzung von Booten muss das Boot am Ufer befestigt sein und am Ufer anliegen. Schilfbestände sind zu schonen.
  • Das Angeln ist längstens bis 23.00 Uhr erlaubt, das Gewässer ist bis spätestens 00 Uhr zu verlassen. Morgens darf frühestens ab 04.00 Uhr geangelt werden.
  • Eisangeln ist verboten.
  • Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Geldwert getauscht werden. Nicht waidgerechtes Fischen, sowie gewinnsüchtiges Fischen ist untersagt.

Kein Angler hat das Recht auf einen bestimmten Angelplatz. Verhalten Sie sich gegenüber anderen Anglern, Badegästen und Fußgängern (vor allem im Bereich des Weiherrundweges) rücksichtsvoll und kameradschaftlich. Der Durchgang ist für Fußgänger freizuhalten.

Waidgerechte Angler sind aktive Umweltschützer und Naturfreunde.

  • Alle Abfälle, auch Schuppen und Innereien ausgenommener Fische, sind nach Beendigung des Fischfangs mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Es sind die Bestimmungen des Bayer. Fischereigesetzes, der AVFiG und das Tierschutzgesetz einzuhalten.
  • Die Benutzung von Futterboot, Echolot, sowie das Setzen von Bojen ist nicht gestattet.

Friedfischangler sind verpflichtet eine Abhakmatte mitzuführen!

  • Gefangene Fische sind im Wasser oder auf einer Abhakmatte abzuhaken.
  • Das Abhaken im Wasser entbindet nicht von der Plicht eine Abhakmatte mitzuführen.
  • Untermäßige oder während der Schonzeit gefangene Fische müssen unverzüglich zurückgesetzt werden.
  • Pro Angel-Tag dürfen höchstens 2 Friedfische und 1 Raubfisch mitgenommen werden
    (Aal zählt nicht als Raubfisch). Ausnahme: Fangbeschränkung für Barsch und Weißfische max. 2,5 Kilo täglich
  • Bei Erreichen der Fangbeschränkung ist das Fischen auf die oben aufgeführten Arten sofort einzustellen.
  • Gehalterte Fische gelten als gefangen!
  • Alle maßigen Fische, die der Fangbeschränkung unterliegen, müssen sofort in die Fangliste eingetragen werden, ansonsten droht Entzug der Angelkarte
  • Fänge dürfen nicht zusammengelegt werden.
    Die Fangliste ist bei der Ausgabestelle für Angelkarten oder beim 1. Vorstand abzugeben.

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen oder gegen gesetzliche Vorschriften erfolgt der sofortige ersatz- und entschädigungslose Einzug der Angelkarte.

Diese Bestimmungen stellen einen Auszug aus dem Erlaubnisschein zum Fischen am Bodenwöhrer Hammersee dar. Es besteht kein Anspruch auf die hier aufgeführten Regeln und Bestimmungen.
Es gelten die Bestimmungen des Erlaubnisscheins, zum Fischen am Hammersee und das Fischereigesetz.

Preise für Angelkarten

Zeitraum Preis
Tageskarte 12,- €
3-Tageskarte 30,- €
Wochekarte 50,- €
Monatskarte 100,- €
Saisonkarte 250,- €

Mindestmaße & Schonzeiten

Fischarten Mindestmaß Schonzeiten
Aal 50 cm 01. Okt. - 31. Dez.
Hecht 60 cm 15. Jan. - 15. Mai
Karpfen 40 cm keine
Graskarpfen n/a n/a
Schleie 30 cm 01. Mai - 30. Jun.
Zander 50 cm 15. Jan - 15. Mai
Krebse n/a ganzjährig
Brachsen n/a keine
Rapfen 40 cm 01. Mär. - 30. Apr.